
|
Die im Chemnitzer Nordwesten gelegene Burg Rabenstein ist die einzige
(bekannte) Burganlage - sieht man einmal ab von den fast verschwundenen
Überresten der
Blankenburg im Blankenauer Grund - auf Chemnitzer Stadtgebiet.
Unbekannte Ursprünge
Dabei umwehen die heute wieder prächtig und schön hergerichtetet Burganlage
bis heute die Geheimnisse Ihrer Herkunft. Zwar weiß man recht gut über die
späteren Jahre bescheid, jedoch liegen die Wurzeln der Burg im Halbdunkel
der Geschichte verborgen. Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, ob die Rabensteiner Burg als reiner
Sitz einer Herrschaft oder als "Straßenwarte" begründet wurde. Auch
ist über den Erstbesitzer der Burg nichts bekannt.
Die erste urkundliche Erwähnung ist auf das Jahr 1301 datiert. In einer Urkunde über das Kloster zu Altenburg wird ein "Cunradus de Rabenstein" erwähnt. Jedoch ist anzunehmen, daß die Anlage schon viel früher - anzunehmen ist das 12. Jahrhundert - besiedelt war. Ab dem 14. Jahrhundert lichtet sich dann der Nebel der Vergangenheit, denn da wechselt die Burg und die Herrschaft Rabenstein mit allen zwölf Dörfern in den Besitz des Geschlechts der Waldenburger. Doch die Waldenburger verkauften die Herrschaft bald weiter, und zwar Johann von Waldenburg im Jahre 1375 für "1.700 Schock gute Freiberger Groschen" an das Benediktinerkloster zu Chemnitz. Der auf diesen Verkauf folgende Zwist ist uns heute wurde unter dem Namen "Rabensteiner Fehde" bekannt. Die Rabensteiner Fehde
Die Wurzeln der sogenannten "Rabensteiner Fehde" sind jedoch nicht im Jahr
1375, dem Jahr des Verkaufes, sondern bereits 1336 zu suchen. In diesem Jahr
stellte der Kaiser Ludwig der Bayer den Ahnen der Leisniger Burggrafen in
Aussicht, daß sie die Herrschaft Rabenstein als Lehen bekommen sollten, sollte
die Linie des Waldenburger Geschlechts aussterben. Nun war ja das Geschlecht
bei weitem nicht ausgestorben, aber nach Ansicht der Leisniger hätten diese
vor dem Verkauf konsultiert werden müssen. Dies war wohl eine recht fragliche
Rechtsauffassung, diente wohl aber als Mittel, um Ansprüche anzumelden. Um
diese durchzusetzen, drangen im Juli 1386 die Ritter Heinrich von Witzleben,
Jan und Tellin von Schönfeld, Renz von Wachau, Heinrich, Franz und Caspar
Kündiger sowie Bürger aus Zwickau und Oederan in die Burg Rabenstein ein und
brachten sie unter ihre Kontrolle. Danach besetzte Albert von Leisnig, der
Burggraf zu Rochlitz die Burg Rabenstein und nahm offiziell die Herrschaft
und die Abgaben in seinen Besitz. Den Bewohnern wurde "bei Strafe des Blutes"
verboten, Abgaben an das Kloster und Zinsen zu zahlen.
Die Herren des Benediktinerkloster in Chemnitz dagegen waren ihrerseits nicht gewillt, der Herrschaft Rabenstein verlustig zu gehen. So wanden sie sich an Papst Urban VI., der daraufhin eine Vorladung der gegnerischen Parteien nach Rom verfügte. Dies wurde wahrscheinlich verweigert. Die Stadt Zwickau jedenfalls schickte keine Vertreter, was zur Folge hatte, daß sie mit dem Bann ("Interdikt") belegt wurde. Auch über die Adligen und die Oederaner Bürger wurde der Bannfluch verhängt. Unterstützt wurden die Mönche auch vom Meißner Markgraf Wilhelm. So unter Druck stehend, räumten die Besetzer 1389 die Burg wieder und zahlten 8.000 Gulden als Schadenersatz an das Kloster. Der einzige der Angreifer, der Gewinn aus der Sache zu ziehen vermochte, war Veit von Schönburg. Dieser hatte schnell die Seiten gewechselt und sich gegen den Besetzer Albrecht von Leisnig gewandt. Er durfte daraufhin einen Teil des Ortes Kändler für sich behalten. Um sicher zu gehen, ließen sich die Mönche ihren Erwerb nochmals 1396 vom Landesherren und 1415 vom Konzil zu Konstanz und vom Papst die Rechte über die Herrschaft Rabenstein bestätigen. von Carlowitz
Im Jahre 1539 kam es zur Säkularisation - also der Auflösung des Kirchenbesitzes.
In dessen Zuge erfolgte im Jahre 1540 die zweite sogenannte Visitation, in
deren Folge der Klosterbesitz - und damit auch Rabenstein - in Staatsbesitz
unter Verwaltung des Amtes Chemnitz überging.
Von den in Sachsen herrschenden Wettinergeschlecht wurde Rabenstein an diverse Familien weiter verpachtet. In Folge der Verpachtung kam 1548 Jost von Carlowitz nach Rabenstein, der es anstrebte, dauerhaft zu bleiben. Sein Nachkomme Georg von Carlowitz kaufte 1576 in Niederrabenstein (Stein) vier Höfe, und erhielt 1590 vom Kurfürst zuerst die niedere und 1602 sogar die hohe Gerichtsbarkeit sowie Zinsen und Dienste für sein Anwesen. Dessen Sohn Hans Georg von Carlowitz erwarb schließlich 1619 Oberrabenstein (Rabensteiner Gasse) sowie die Burg selbst. Unter seiner Herrschaft wurde Gut und Burg Rabenstein saniert. So wurde beispielsweise 1624 ein Treppenturm dem Bergfried vorgelagert. Diese Sanierung schlug sich in allerdings in höheren Abgaben und Fronleistungen seiner Untertanen nieder. Deshalb kam es in den Folgejahren vermehrt zu Fronverweigerungen und Beschwerden an das Amt Chemnitz, die Hans Georg von Carlowitz jedoch parieren bzw. aussitzen konnte. Schloß Rabenstein
1671 kam es zur Teilung der Herrschaft Rabenstein zwischen Johann Georg und
Georg Wolff II. bevor 1686 ein gewisser Georg von Günther Niederrabenstein und
1774 der Chemnitzer Kaufmann und Bleichenbesitzer Johann Georg Siegert
Oberrabenstein erwarb. Dieser ließ auch 1776 das Herrenhaus hinter der Burg
sowie neue Wirtschaftsgebäude errichten. 1783 erbte Siegerts Tochter Rahel
die Burg und überließ sie später ihrem Mann Maximilian von Welck. Ihm folgte
1809 Georg Ludwig von Welck im Besitz nach. Welck diente als preussischer
Offizier und nahm nach der Niederlage von Jena und Auerstedt seinen Abschied.
Die Zeit nach 1810 verbrachte er auf Rabenstein, bevor er als Oberstleutnant
eines Freikorps gegen Napoleon kämpfte. Nach dem Ende der Befreiungskriege
ging Welck zurück nach Rabenstein, wo er die Burganlage "im alten
Ritterstyl" sanierte und den unterhalb der Burg gelegenen Park anlegen
ließ. Als einer seiner Gäste weilte 1821 auch der Dichter der "Undine"
Fouque mit seiner Gattin in Rabenstein.
![]() Das Schloß um 1841/42
Nach Welck wurde die Anlage 1838 von einem "Bürgerlichen" - Eduard Kraft -
erworben. In diese Zeit fällt auch die mit der sächsischen Agrarreform
eingeleitete Aufhebung der Bauernabhängigkeit. Damit fiel 1855 auch die
Gerichtsbarkeit an das Landgericht Chemnitz. Das Zeitalter der Patrimonalgerichtsbarkeit
war damit für Rabenstein beendet. Nach Eduard Kraft ging die Burg und das
Rittergut Oberrabenstein an einen Kammerherren von Ried - in dessen Zeit
1897 die Wiedervereinigung der Schwestergemeinden Nieder- und Oberrabenstein
fiel - und von diesem 1903 an den Chemnitzer Fabrikanten Matthee Paul Herfurth.
Nach und nach verfiel die Burg, so daß 1923 ein Ortsgesetz zum Schutz der
Burg, des Rittergutes sowie weiterer Rabensteiner Gebäude erlassen werden
musste. Im Ostteil der Burg richtete man eine kleine Sammlung von historischen
Gegenständen ein, um mittels des Eintrittsgeldes zur Erhaltung der Burganlage
beizutragen. Doch der Verfall konnte nicht gestoppt werden, so daß die
Anlage 1942 aus Sicherheitsgründen geschlossen werden mußte.
Die Burg in der DDR
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Rittergut Oberrabenstein im Zuge der
Bodenreform aufgeteilt und 1947 die Burg der Gemeinde übereignet. Niederrabenstein
wurde dem Staatsgut Höckericht angegliedert. Das Herrenhaus wurde zeitweise
als Altersheim genutzt. 1950 kam es zur Eingemeindung des Ortes Rabenstein
in die Stadt Chemnitz. Damit konnten notwendige Erhaltungsmaßnahmen im Sinne
des Denkmalschutzes 1955/56 durchgeführt werden. Ein wichtiges Ergebnis war
die Freilegung der Grundmauern der Unterburg, die heute durch Steinplatten
im Gelände markiert sind. 1959 konnte erneut eine
Ausstellung in der Burg eröffnen. So ging es bis in die 80er Jahre. In dieser
Zeit wurden erneut Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt. 1988 wurde ein Teil der
Burgmauer erneuert. Nach der Wende konnte 1990 die Turmhaube neu eingedeckt
und eine historischen Befunden nachgebildete Wetterfahne aufgesetzt werden.
|
Zeitlicher Abriss
1301 1.Erwähnung
1375 Verkauf an Kloster 1836 Rabensteiner Fehde 1540 Säkularisation 1548 von Carlowitz 1774 Siegert 1783 Maximilian von Welck 1809 Georg Ludwig von Welck 1817 Sanierung 1838 Eduard Kraft 1923 Schutzgesetz 1942 Schließung 1947 Gemeindeeigentum 1955 Erhaltungsmaßnahmen 1959 Museum 1988 Erneuerung Burgmauer 1990 Neues Dach Wo finde ich Spuren?
Die Burg Rabenstein hat die Wirren der Zeit überstanden und ist heute zu
besichtigen.
|
|||||||||||||